Häufige Fragen – FAQ
Übersetzer übertragen schriftliche Texte von einer Sprache in eine andere, wie z.B. Verträge, Korrespondenz, Broschüren, Reglemente. Dolmetscher übertragen mündliche Redebeiträge, beispielsweise in Verhandlungen, bei Generalversammlungen, Sitzungen und Kongressen.
Beim Simultandolmetschen wird gesprochene Sprache quasi in Echtzeit in beliebig viele andere Sprachen übertragen. Die Dolmetscher sitzen in Dolmetschkabinen, empfangen die Redebeiträge über Kopfhörer und sprechen die Verdolmetschung in ein Mikrofon. Die Verdolmetschung wird an die Empfänger/Kopfhörer der Teilnehmer übertragen, die hier die jeweils gewünschte Zielsprache auswählen können.
Beim Simultandolmetschen arbeiten die Konferenzdolmetscher in schallisolierten oder -dichten, mobilen oder ortsfesten Kabinen (siehe: Konferenztechnik). Da hierbei höchste Konzentration gefordert ist, arbeiten in der Regel mindestens zwei Dolmetscher zusammen in einer Kabine, um sich alle 20 bis 30 Minuten abwechseln zu können.
Heutzutage ist das Simultandolmetschen die häufigste Anwendungsform. Typische Anwendungsbeispiele in der Schweiz u.a.:
- Sitzungen bei internationalen Organisationen in Genf
- Generalversammlungen von Pensionskassen, Berufsverbänden und Vereinen
- Fachkonferenzen
- Fernsehdolmetschen
Flüsterdolmetschen ist eine Sonderform des Simultandolmetschens, bei der ohne Technik für maximal zwei Zuhörer gedolmetscht wird.
Beim Konsekutivdolmetschen sprechen Redner und Dolmetscher im Wechsel. Hierbei halten die Dolmetscher die Redeabschnitte mittels einer speziellen Notizentechnik fest. Aufgrund der konsekutiven Verdolmetschung ist – im Vergleich zum Simultandolmetschen – etwa die doppelte Zeit einzuplanen. Typische Anwendungsbereiche in der Schweiz u.a.:
- Begrüssungsreden, Festreden
- Bilaterale Verhandlungen
A-Sprache: Muttersprache
B-Sprache: aktive Sprache. Der Konferenzdolmetscher arbeitet in die und aus dieser Sprache.
C-Sprache: passive Sprache. Der Konferenzdolmetscher arbeitet nur aus dieser Sprache.
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Teamstärke ist von folgenden Faktoren abhängig:
- Anzahl der Sprachen, aus denen und in die gedolmetscht werden soll
- Dolmetschtechnik (simultan / konsekutiv)
- Dauer der Veranstaltung
- Anzahl parallele Veranstaltungsstränge mit Dolmetschbedarf
Beispiel: Beim Simultandolmetschen ist bei einer Veranstaltung mit nur einem Vortragsstrang von 2-3 Dolmetschern pro Sprache bzw. Sprachkombination auszugehen. Bei zusätzlichen parallelen Workshops («Break-out-Sessions») mit Dolmetschbedarf vervielfachen sich die Zahlen entsprechend. Detaillierte Informationen dazu finden sich in den Professional Standards (Berufsstandards) der AIIC. Bei der Zusammenarbeit mit einem Beratenden Dolmetscher nimmt dieser gemeinsam mit dem Kunden eine eingehende Bedarfsanalyse vor und empfiehlt dann eine passende Konfiguration.
Aus demselben Grund, aus dem auch immer zwei Piloten im Cockpit eines Flugzeugs sitzen. Simultandolmetschen erfordert höchste Konzentration. Um eine gleichbleibend hohe Qualität zu gewährleisten, wechseln sich Simultandolmetscher daher etwa alle 20 bis 30 Minuten ab. «Stumme» Kollegen sind dabei nicht untätig, sondern unterstützen den gerade «aktiv dolmetschenden» Kollegen – etwa durch Notieren von Namen und Zahlen.
Das hängt von der Dolmetschtechnik und der Veranstaltungskonfiguration ab.
Beim Konsekutivdolmetschen braucht der Dolmetscher üblicherweise dieselbe technische Ausstattung wie der Redner (z.B. ein Mikrofon).
Beim Simultandolmetschen wird spezielle Simultandolmetschtechnik mit Kabinen benötigt, die an die Raumbeschallung angeschlossen ist, zudem ggf. Monitore, Kameras usw.
Beratung hierzu erhalten Sie von Ihrem Beratenden Dolmetscher oder bei einem kompetenten Konferenztechnikanbieter. In der Schweiz verfügen etliche Veranstaltungsorte wie Hotels, Kongresshäuser, Messezentren auch über eingebaute Simultandolmetschkabinen mit Technik.
Für die Simultandolmetschtechnik gelten folgende Normen:
- ISO 22259:2019 Conference Systems – Equipment – Requirements
- ISO 20109:2016 Simultaneous Interpretation – Equipment – Requirements
Für Konferenzen mit Einsatz von Videokonferenztechnik / Remote-Technik finden sich weitere Informationen hier (Ressourcen und Links / DI – Ferndolmetschen).
Konferenzdolmetschen ist kein mechanisches Übertragen von einzelnen Wörtern, sondern der Transfer von komplexen und fachlichen Inhalten, und das im Einklang mit der Intention des Redners. Zudem hat jede Firma und jede Organisation ihren eigenen «Jargon». Anhand von Vorbereitungsmaterial – wie Präsentationen, Hintergrundinformationen, Redemanuskripten usw. – machen die Dolmetscher sich mit den Themen und Kommunikationsabsichten der Redner vertraut. Zudem erstellen sie Terminologielisten, die sie sich vor einem Auftrag einprägen («Vokabeln lernen»). Durch die fachliche und terminologische Vorbereitung sorgen Konferenzdolmetscher dafür, dass sie die Materie aus dem Effeff beherrschen und für Kommunikation auf höchstem Niveau sorgen können.
Im Einklang mit dem Code of Professional Ethics (Berufs- und Ehrenkodex) der AIIC ist die vertrauliche Behandlung dieser Unterlagen eine Selbstverständlichkeit.
Die AIIC ist der einzige internationale Dolmetscherverband mit über 3000 Mitgliedern auf allen fünf Kontinenten.
Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte der Durchbruch des Simultandolmetschens, zunächst bei den Nürnberger Prozessen und danach bei zahlreichen weiteren politischen Konferenzen. Die Zahl der Konferenzdolmetscher stieg rasch an. Schon Anfang der 1950-er Jahre erkannten einige Konferenzdolmetscher, dass dieser wachsende Berufsstand Regeln und eine Vertretungsinstanz braucht. Sie gründeten 1953 in Paris die AIIC und beschlossen die ersten Reglemente wie den Code of Professional Ethics (Berufs- und Ehrenkodex) und den Professional Standards (Standards für die Berufsausübung).
Die Berufsbezeichnungen «Dolmetscher», «Konferenzdolmetscher», «Simultandolmetscher» usw. sind übrigens nicht geschützt. In einem unübersichtlichen und heterogenen Markt wirkt die AIIC deshalb mit ihren strengen Rules of Admission (Aufnahmekriterien), ihrem Code of Professional Ethics (Berufs- und Ehrenkodex) und ihren Professional Standards (Standards für die Berufsausübung) als Qualitätssicherungsinstanz.
Die AIIC-Region Schweiz zählt 285 Mitglieder, die täglich vielfältige Einsätze an der Seite ihrer Kunden leisten. Etwa bei:
- Schweizer Konferenzen
- Sitzungen von internationalen Organisationen
- internationalen Kongressen
- Vertragsverhandlungen
Relevante Aspekte:
- Sprachkombinationen: In und aus welchen Sprachen soll gedolmetscht werden?
- Wie viele Dolmetscher werden gebraucht?
- Qualifizierte Konferenzdolmetscher mit Hochschulabschluss
- Berufserfahrung
- Professionelles Auftreten
- Verschwiegenheit
- Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie der AIIC
- Referenzen
- Kompetente Beratung
- Transparenz des Angebots
Qualifikation und Erfahrung
AIIC-Dolmetscher sind durchgängig hochqualifizierte und erfahrene Konferenzdolmetscher. Sie haben in der Regel ein Studium an einer international anerkannten Hochschule oder gleichwertigen Ausbildungsstätte absolviert. Für die Aufnahme als Vollmitglied in der AIIC müssen Anwärter 150 Einsatztage vorweisen können. Paten, die bereits AIIC-Vollmitglied sind, müssen bestätigen, dass der Anwärter seine Arbeitssprachen einwandfrei beherrscht.
Professionalität und Verschwiegenheit
Mit ihrer Aufnahme verpflichten AIIC-Mitglieder sich auf die Einhaltung der Professional Standards (Standards der Berufsausübung) und des Code of Professional Ethics (Berufs- und Ehrenkodexes) der AIIC. Diese beiden Dokumente enthalten u.a. Verpflichtungen zum professionellen Verhalten, zur Vorbereitung, Qualitätssicherung, Teamstärke, Vertraulichkeit usw. Auf diese Weise erhalten die Kunden kompetente und erstklassige Dolmetschleistungen.
Tipptopp vorbereitet
Im Einklang mit dem Code of Professional Ethics (Berufs- und Ehrenkodex) der AIIC sind ihre Mitglieder verpflichtet, sich angemessen auf jeden Dolmetschauftrag vorzubereiten. Hierfür nutzen sie bereitgestelltes Vorbereitungsmaterial wie Präsentationen und Redemanuskripte sowie Sekundärinformationen, um sich mit der Thematik, den Kommunikationsabsichten und der Terminologie vertraut zu machen. So sorgen sie im Einsatz für Kommunikation auf höchstem Niveau.
Auf dem neuesten Stand
Durch ein weltweit vernetztes Seminarangebot (siehe etwa: AIIC-CH events und AIIC International events) und Berufsinformationen (z.B. News, Research) sorgt die AIIC dafür, dass ihre Mitglieder sich beruflich und fachlich auf dem neuesten Stand halten und in neuen Kompetenzfeldern weiterbilden können.
Honorar: Honorare von Dolmetschern werden üblicherweise als Tageshonorare berechnet und umfassen die Vorbereitung auf den Einsatz.
Ausfallhonorar: Ab Auftragsbestätigung lehnen Konferenzdolmetscher andere Aufträge für den gebuchten Tag ab. Im Falle einer Stornierung wird deshalb ein Ausfallhonorar berechnet. Dieses wird ggf. erlassen, wenn für den stornierten Termin ein anderer Dolmetschauftrag eingeht.
Reisetagentschädigung (Approche/Déproche): Zeitaufwandsentschädigung für An-/Abreise am Vor-/Folgetag.
Taggeld (Per diem/Per noctem): Deckt Mahlzeiten, Hotelunterbringung, den Transport am Konferenzort usw. ab. Übernimmt der Kunde das Hotel, wird anstatt eines „Per noctems“ ein reduziertes „Per diem“ berechnet.
Reisekosten: für Reisen zu/von Veranstaltungen, die nicht am Berufswohnsitz des Konferenzdolmetschers stattfinden.
Kosten für die Simultandolmetschtechnik und sonstige technische Ausstattung gemäss den entsprechenden Normen von einem kompetenten Anbieter und mit konstanter Betreuung durch einen qualifizierten Techniker.
Verwertungsrechte/Copyright: Können anfallen, falls Dolmetschleistungen gestreamt oder aufgezeichnet und die Aufzeichnung später verwertet werden soll.
Es gibt wahrscheinlich wenige Orte auf der Welt, an der Dolmetscher noch nicht gearbeitet haben. Und jeder Dolmetscher hat Anekdoten zu Einsätzen mit gekrönten Häuptern, in fernen Ländern, auf der Baustelle oder im Schlachthof zu erzählen.
Die häufigsten Anlässe umfassen:
- Sitzungen und Delegationsreisen mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft
- Fachkonferenzen
- Kongresse
- Generalversammlungen
- Verwaltungsratssitzungen
- Sitzungen von Sportverbänden, Gewerkschaftsverbänden, internationalen Organisationen usw.
- Übertragungen in Fernsehen, Radio und neuen Medien
- Verhandlungen