In der AIIC gelten weltweit dieselben Aufnahmekriterien. Damit die Aufnahme konsequent nach denselben Bedingungen abläuft, werden alle Aufnahmeanträge durch eine einzige Aufnahmekommission (CACL) bearbeitet, die von der Generalversammlung alle 3 Jahre gewählt wird. Nach erfolgreichem Aufnahmeantrag wird ein Konferenzdolmetscher Mitglied der AIIC International. Hat er den Berufswohnsitz in der Schweiz, wird er zugleich Mitglied der AIIC-Region Schweiz.

Aufnahmekriterien

Voraussetzungen für eine AIIC-Vollmitgliedschaft sind die Qualifikation als Konferenzdolmetscher und massgebliche Berufserfahrung. Hierfür ist der Nachweis über 150 absolvierte Konferenztage für die verschiedenen Sprachen, für die eine Aufnahme beantragt wird, zu erbringen. Ausserdem muss eine gewisse Anzahl von AIIC-Mitgliedern per Unterschrift bezeugen, dass der Bewerber über die notwendige Qualifikation und Professionalität verfügt. Die Anzahl zu erbringender Unterschriften ist von der Anzahl der beantragten Arbeitssprachen abhängig.

In einem ersten Schritt ist für eine Übergangszeit (3 Jahre) auch die Aufnahme als «Prä-Kandidat» möglich. In diesem Fall muss der Bewerber durch 3 Unterschriften von AIIC-Vollmitgliedern belegen, dass er als Konferenzdolmetscher tätig ist.

Beitrag und Gebühren

Die Beiträge werden jeweils von der Generalversammlung  festgelegt (siehe https://aiic.org/site/financial ). Der aktuelle Mitgliedsbeitrag ist 605 CHF jährlich (2023). Die Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Mitgliedschaft beträgt 150 CHF für Kandidaten auf eine Vollmitgliedschaft und 50 CHF für Prä-Kandidaten.

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Kurzanleitung für Antragsteller:innen

Weitere Informationen rund um das Aufnahmeverfahren sowie Links zu den Antragsformularen finden sich im A practical guide for applicants (Bewerberleitfaden)

Detaillierte Informationen zum Aufnahmeverfahren und zu den Sprachkategorien finden sich im Regulation governing admissions and language classification (Aufnahmereglement).